Vorgespräche / Probatorik

Nach 1 bis 3 Sitzungen Sprechstunde in der Mühlheimer Praxis werden der eigentlichen Therapie zunächst 2 bis 4 Vorgespräche, die sogenannten probatorischen Sitzungen, vorangestellt. In dieser Zeit werden noch weitere Fragebögen bearbeitet, die später im jährlichen Abstand wiederholt werden. Zusammen mit den Sprechstundensitzungen können insgesamt etwa 3 bis 7 Sitzungen Vorgespräche durchgeführt werden.

Da mein Schwerpunkt gruppenanalytische Psychotherapien sind, übernehme ich keine reinen Einzeltherapien. An sich ist für viele PatientInnen eine Gruppentherapie möglich, häufig sogar sinnvoller.

Ich arbeite nach gruppenanalytischen und individualpsychologischen Konzepten. Die Therapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung zunächst entweder als Kurzzeittherapie über 12 oder 24 Stunden oder als Langzeittherapie über 80 Sitzungen bewilligt und kann bei entsprechender Indikation auf bis zu 150 Sitzungen verlängert werden.

In den probatorischen Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam, ob es ein auslösendes aktuelles Thema, zum Beispiel ein Erlebnis oder eine Lebenssituation gibt, sowie ein mit der psychischen Erkrankung in Zusammenhang stehender lebensgeschichtlicher roter Faden, dessen Bearbeitung eine Linderung oder sogar Behebung der Beschwerden in Aussicht stellen kann. Dabei erproben wir, ob eine ausreichende Passung zwischen uns stattfindet, mit der eine Psychotherapie effektiv genug werden kann.

In der Probatorik berate ich Sie auch darüber, welche meiner Gruppen vermutlich die sinnvollste für Sie ist. Ob eine gemischte Gruppe oder reine Frauengruppe, ob eine gruppenanalytische, eine Gruppe mit Achtsamkeitsfokus oder eine Resilienzgruppe für therapieerfahrene PatientInnen.

Wenn wir gemeinsam zu einer Entscheidung gekommen sind, muss der Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. Eine Kurzzeittherapie zur Probe oder Langzeittherapie mit überwiegend Gruppentherapie kann direkt von der Krankenkasse genehmigt werden, wenn in den letzten zwei Jahren keine ambulante Psychotherapie stattgefunden hat. Andernfalls oder wenn eine Langzeittherapie mit überwiegend Einzelanalyse beantragt werden soll, muss der Antrag über das Gutachterverfahren laufen.